AGB
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- Geltungsbereich
- Teilnahme am Planetos-Programm
- Widerruf
- Sammeln von Planetos
- Einlösung von Planetos-Prämien
- Zugriff auf das Planetos-Konto
- Gewährleistung für mangelhafte Prämien
- Haftung
- Kündigung, Beendigung der Teilnahme am Planetos-Programm
- Änderungen der Teilnahmebedingungen
- Gerichtsstand, Geltung deutschen Rechtes
Teilnahmebedingungen für das Planetos-Bonusprogram
„Planetos.de“ bezeichnet den vertragsgegenständlichen Dienst der IntraPolis GmbH.
1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für das Planetos-Programm, das Ihnen von der IntraPolis GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Obere Bahnhofstr. 7c, D-82110 Germering, zur Verfügung gestellt wird.
2. Teilnahme am Planetos-Programm
2.1 Am Planetos-Programm kann jeder teilnehmen, der sich hierfür, entweder direkt bei Planetos oder über ein Planetos-Partnerunternehmen registriert hat. Zur Registrierung berechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens beschränkt geschäftsfähig ist, sowie Personenvereinigungen und juristische Personen. Die Registrierung kann online oder offline, durch Ausfüllen des Registrierungsformulars und dessen Übersendung an Planetos oder durch telefonische Registrierung erfolgen.
2.2 Der Prämienversand erfolgt nur innerhalb Deutschlands. (vgl. Ziffer 5.3).
2.3 Sobald der Teilnehmer sich registriert hat, richtet Planetos für ihn ein Planetos-Konto ein. Mit Registrierung und Einrichtung eines Planetos-Kontos kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Planetos zustande und beginnt für den Teilnehmer die Teilnahme am Planetos-Programm.
2.4 Bei der Registrierung hat der Teilnehmer korrekte und aktuelle Daten anzugeben. Änderungen zu den gemachten Angaben sind Planetos unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, hat er sämtliche für ihn hieraus entstehenden Nachteile selbst zu tragen.
2.5 Erhält der Teilnehmer von einem Planetos-Partnerunternehmen eine Teilnehmerkarte/Planetos-Sammelkarte, so unterzeichnet der Empfänger diese unverzüglich in dem dafür vorgesehenen Unterschriftsfeld. Die Karte ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum des betreffenden Planetos-Partnerunternehmens.
2.6 Die Teilnahme am Planetos-Programm ist kostenlos.
2.7 Anmeldungen mehrerer Teilnehmer unter einem Planetos-Konto sind unzulässig. Kein Teilnehmer darf mehr als ein Planetos-Konto unterhalten. Meldet ein Teilnehmer mehrere Konten an, ist Planetos berechtigt, alle unrechtmäßig eröffneten Konten sowie das Konto des hierfür verantwortlichen Teilnehmers fristlos zu kündigen. Auf den gekündigten Konten verbuchte Planetos verfallen.
2.8 Planetos kann die Registrierung eines Teilnehmers ohne Begründung ablehnen.
3. Widerruf
3.1 Der Teilnehmer kann seine Registrierung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Abschluss dieses Vertrags. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Planetos-Servicecenter, Obere Bahnhofstr. 7c, 82110 Germering, E-Mail: info@planetos.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Prämien) herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, muss er Planetos insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Teilnehmer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem der Teilnehmer die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurück zu senden.
3.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Planetos mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Teilnehmer diese selbst veranlasst hat (z. B. durch Nutzung des Planetos-Programms).
4. Sammeln von Planetos
4.1 Mit der Teilnahme am Planetos-Programm erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, sogenannte "Planetos" zu sammeln. Die gesammelten Planetos werden dem Teilnehmer auf seinem Planetos-Konto gutgeschrieben. Sammelt der Teilnehmer Planetos über eine Teilnehmerkarte eines Planetos-Partnerunternehmens, so hat er vor Rechnungsstellung bzw. vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang seine Teilnehmerkarte unaufgefordert vorzulegen oder seine Kundennummer zu nennen. Die Partnerunternehmen behalten sich vor, die Erfassung des Teilnehmers ausschließlich über die Teilnehmerkarte vorzunehmen. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Zahlungs- oder Kassiervorgangs durch das Partnerunternehmen sind Erfassung der Kundennummer und damit eine Gutschrift von Planetos in der Regel nicht mehr möglich.
4.2 Planetos können bei den Planetos-Partnern und bei Planetos selbst gesammelt werden.
4.3 Will der Teilnehmer über von Partnerunternehmen ausgegebene Gutscheine ("Planetos-Voucher") Planetos sammeln, so muss er die auf dem Planetos-Voucher angegebene Transaktionsnummer ("TAN") bei dem jeweiligen Partner oder unter www.planetos.de einlösen. Ob ein Partnerunternehmen Planetos-Voucher ausgibt, liegt allein in dessen Ermessen.
4.4 Nach Abschluss der mit Planetos begünstigten Transaktion, werden dem Teilnehmer die Planetos vorläufig gutgeschrieben. Vorläufige Gutschriften sind auf dem Planetos-Konto als solche gekennzeichnet. Die endgültige Gutschrift der Planetos ist vom Eintritt der von Planetos und dem Planetos-Partnerunternehmen festgelegten Bedingungen abhängig. Der Teilnehmer kann erst dann über die Planetos verfügen, wenn diese endgültig gutgeschrieben wurden. Planetos können storniert werden, wenn der Teilnehmer diese AGB verletzt oder die Voraussetzungen zum Erhalt der Planetos nicht vorliegen. Des Weiteren behält sich Planetos eine Stornierung vor, wenn die Transaktion, aufgrund derer der Teilnehmer Planetos erhalten hat, wieder rückgängig gemacht wird.
4.5 Die Verwendung von Planetos ist nur im Rahmen des Planetos-Programms möglich.
4.6 Die gesammelten Planetos haben während der Dauer der Teilnahme an Planetos eine Gültigkeit von drei (3) Jahren ab endgültiger Gutschrift. Werden Planetos während dieses Zeitraums nicht eingelöst, verfallen sie zum nächstfolgenden Quartalsende. Für Transaktionsnummern ("TAN") kann eine bestimmte Gültigkeitsdauer festgelegt werden.
4.7 Leistungsbestandteil des Planetos-Programms ist die Zusendung von Werbeinformationen zum Planetos-Programm, insbesondere Angebote der Planetos-Partner per E-Mail. Der Teilnehmer kann diesen Leistungsbestandteil gesondert unter www.planetos.de oder durch eine E-Mail an info@planetos.de kündigen.
5. Einlösung von Planetos-Prämien
5.1 Die gesammelten Planetos können im Planetos-Prämienshop auf der Planetos-Website oder telefonisch in Waren und Dienstleistungen ("Prämien") eingelöst werden. Die Umrechnung von Planetos in einen Geldwert und dessen Auszahlung oder Verrechnung sind ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall einer Kündigung der Teilnahme.
5.2 Der Teilnehmer kann Planetos erst einlösen, wenn er genügend endgültig freigeschaltete Planetos für die von ihm gewählte Prämie gesammelt hat. Die Einlösung erfolgt nach dem "First In - First Out"-Prinzip, d.h. eingelöst werden immer die zuerst erworbenen (= zuerst endgültig gutgeschriebenen) Planetos.
5.3 Prämien können zu den im Prämienshop angegebenen Bedingungen und unter Berücksichtigung der dort angegebenen zeitlichen und mengenmäßigen Beschränkungen eingelöst werden. Auch die Summe der für eine Prämie einzulösenden Planetos kann sich ändern. Die Prämien können nur innerhalb Deutschlands versendet werden. Verfügt der Teilnehmer über keinen Wohnsitz in Deutschland, hat er eine Lieferanschrift in Deutschland anzugeben.
5.4 Eine einmal eingelöste Prämie kann nicht in Planetos zurückgetauscht bzw. in eine andere Prämie umgetauscht werden. Ausgenommen hiervon sind die in Ziffer 7 sowie durch zwingende gesetzliche Vorschriften abweichend geregelte Fälle. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Prämien, die er durch Einlösung missbräuchlich gesammelter Planetos erlangt hat, auf eigene Kosten unverzüglich an Planetos zurück zu senden.
6. Zugriff auf das Planetos-Konto
6.1 Hat sich der Teilnehmer online auf der Planetos-Website registriert, kann er auf sein Planetos-Konto zugreifen, nachdem er sich durch seinen Usernamen und sein Passwort oder ein anderes von Planetos bestimmtes Verfahren gegenüber Planetos identifiziert hat.
6.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, Passwort und Usernamen sowie eine gegebenenfalls vorliegende Teilnehmerkarte sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Das Passwort kann vom Teilnehmer jederzeit geändert werden. Sämtliche autorisierten und nichtautorisierten Verfügungen, die mit dem Passwort des Teilnehmers oder seiner Teilnehmerkarte durchgeführt werden, gelten als solche des registrierten Teilnehmers.
6.3 Hat sich der Teilnehmer schriftlich beim Planetos-Programm registriert ("offline"-Registrierung), so erhält er in regelmäßigen, von Planetos festzulegenden Zeitabständen, eine Information in Textform über seinen Planetos-Kontostand. Jeder Teilnehmer kann seinen Kontostand zudem über die Planetos-Website abfragen.
6.4 Widerspricht der Teilnehmer einer Kontostandsmitteilung nicht innerhalb von vier Wochen ab Erhalt oder Abruf der Mitteilung, so gilt der ihm darin mitgeteilte Planetos-Kontostand als genehmigt.
7. Gewährleistung für mangelhafte Prämien
7.1 Weist die gelieferte Prämie einen von Planetos zu vertretenden Mangel auf, leistet Planetos im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Gewähr. In einem solchen Falle kann der Teilnehmer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Planetos kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.
7.2 Schlägt eine Nachbesserung seitens Planetos zweimal fehl, verweigert Planetos beide Arten der Nacherfüllung oder erbringt Planetos die Nacherfüllung nicht innerhalb der vom Teilnehmer gesetzten angemessenen Frist, stehen dem Teilnehmer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Minderung, Rücktritt, Aufwendungs- oder Schadensersatz) zu.
7.3 Zur Erfüllung von Prämienabrufen kann sich Planetos Dritter, wie z. B. Hotels, Reiseveranstalter usw. bedienen. In diesem Fall ist Planetos nicht selbst Vertragspartner, sondern vermittelt die abgerufenen Leistungen nur namens und im Auftrag des Dritten an den Teilnehmer. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche können demgemäss nur unmittelbar gegenüber dem Dritten geltend gemacht werden.
8. Haftung
8.1 Schadenersatzansprüche gegen Planetos sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Planetos, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hat/haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, vertragswesentliche Pflichten verletzt oder es liegt eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor.
8.2 Sofern Planetos aufgrund leichter Fahrlässigkeit haftet, wird der Schadenersatzanspruch auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.
8.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung von Planetos, insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder aufgrund gesetzlicher Garantiehaftung, bleibt von den vorstehenden Ziffern 8.1 und 8.2 unberührt.
8.4 Soweit die Haftung von Planetos ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Planetos.
8.5 Planetos haftet nicht für Schäden, die durch die Planetos-Partner verursacht werden. Insbesondere können Gewährleistungsansprüche wegen der von den Planetos-Partnern erbrachten Leistungen nur ihnen gegenüber geltend gemacht werden. Planetos haftet insbesondere nicht, wenn ein Vertragsunternehmen eine gegebenenfalls vorliegende Planetos-Teilnehmerkarte nicht akzeptiert. Des Weiteren ist Planetos nicht verpflichtet, dem Teilnehmer aufgrund von Versäumnissen der Planetos-Partner nicht gutgeschriebene Planetos zu erstatten.
8.6 Im Falle des Verlustes einer Planetos-Teilnehmerkarte kann der Teilnehmer sich von dem betreffenden Planetos-Partnerunternehmen eine neue Teilnehmerkarte ausstellen lassen. Der Teilnehmer hat Planetos unverzüglich über den Verlust der Teilnehmerkarte zu informieren.
9. Kündigung, Beendigung der Teilnahme am Planetos-Programm
9.1 Eine Kündigung der Planetos-Teilnahme durch den Teilnehmer ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich.
9.2 Eine Kündigung der Planetos-Teilnahme durch Planetos erfolgt stets unter Wahrung einer angemessenen Kündigungsfrist. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer nach Mahnung fortgesetzt diesen Teilnahmebedingungen zuwiderhandelt oder das Planetos-Programm missbraucht. Letzteres ist z.B. dann der Fall, wenn der Teilnehmer mit Planetos incentivierte Transaktionen nur zum Schein vornimmt, mit den Planetos-Partnern nicht genehmigungsfähige Geschäfte abschließt oder die Begleichung von Forderungen der Planetos-Partner unberechtigt verweigert. Missbraucht der Teilnehmer das Planetos-Programm in vorstehendem Sinne, so wird sein Konto ab Bekannt werden des Missbrauchsfalls gesperrt. Vor dem Missbrauchsfall durch den Teilnehmer rechtmäßig erworbene Planetos, können von dem Teilnehmer nur nach Rücksprache mit dem Planetos-Servicecenter eingelöst werden.
9.3 Bei Ablauf der Kündigungsfrist ist der Teilnehmer verpflichtet, eine eventuell vorliegende Teilnehmerkarte unbrauchbar zu machen. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund gilt dies bereits für den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.
9.4 Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
9.5 Planetos behält sich das Recht vor, das Planetos-Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. Vorbehaltlich einer Sonderregelung im Ersatzprogramm entsprechen beide Fälle einer Kündigung durch Planetos gemäß Ziffer 9.2 Satz 1.
9.6 Kündigt der Teilnehmer die Mitgliedschaft bei einem Partnerunternehmen, so bedeutet dies nicht automatisch auch eine Kündigung der Planetos-Teilnahme. Eventuell vorliegende Karten mit Planetos-Sammel-Funktion (Planetos-Sammelkarte von Planetos-Partnerunternehmen) behält solange die Planetos-Sammelfunktion, wie sie physisch vorhanden ist, unabhängig von der Gültigkeit der anderen Funktionen der Karte.
10. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Planetos ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zu ändern. Bei für den Teilnehmer nachteiligen Änderungen finden die neuen Teilnahmebedingungen jedoch erst Anwendung, wenn Planetos den Teilnehmer von der Änderung in Kenntnis setzt und der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Änderung gegenüber Planetos Widerspruch erhebt. Die Inkenntnissetzung kann auch durch gesonderten Hinweis auf der Webseite erfolgen. Eine Änderung gilt darüber hinaus als vom Teilnehmer genehmigt, wenn er nach Ablauf eines Monats nach Mitteilung der Änderung weiterhin Planetos sammelt. Akzeptiert der Teilnehmer die neuen Teilnahmebedingungen gemäß dem Vorstehenden nicht, gilt dies als Kündigung der Planetos-Teilnahme durch den Teilnehmer gemäß Ziffer 9.1. Hierauf weist Planetos den Teilnehmer bei der Zusendung der neuen Teilnahmebedingungen noch einmal besonders hin.
11. Gerichtsstand, Geltung deutschen Rechtes
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Ist der Teilnehmer Kaufmann, ist Gerichtsstand München. Ebenso wird München als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer nach Registrierung seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand Mai 2008
IntraPolis GmbH, Obere Bahnhofstr. 7c, D-82110 Germering
















